2012: Der Gemeinderat Kraichtal fasst den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans „Windenergie“.
2014, 2015, 2017 und 2018: Gemeinderatssitzungen zum Thema. 10 Suchfelder werden zunächst ausgewiesen und dann 9 verworfen. Suchfeld K6 bei Menzingen bleibt (72 ha, bis zu 5 Windräder möglich).
Der Regionalverband fordert, das Suchfeld K10 (4 ha) wieder in die Planung aufzunehmen. 76 ha bzw. 0,94% der Gemarkungsfläche als Vorrangflächen sind die „Minimallösung“ für die Genehmigung der Planung. Bei Nichtgenehmigung des Flächennutzungsplanes droht der Regionalverband mit §35 BauGB. Windräder sind dann als privilegierte Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich zulässig (unter Berücksichtigung des Artenschutzes, Immissionsschutzes etc.).
19.11.2020: Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass den Klagen der Kommunen Malsch, Ettlingen und Baden-Baden recht zu geben ist. Die „Teilfortschreibung Windkraft“ des Regionalverbandes Mittler Oberrhein ist ungültig.
Urteilsbegründung: verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/8875109/?LISTPAGE=1213200
Aktuell: der Windatlas 2019 und eine laufende artenschutzrechtliche Untersuchung in 2021 sollen in die aktuelle Planung eingearbeitet werden.
12.5.2022 Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal: Sachstand Windenergieplanung
"Die Stadt Kraichtal beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit dem Thema der Windkraft. Durch einen vor zehn Jahren gefassten Grundsatzbeschluss bekennt sich die Stadt klar zur Notwendigkeit der Energiewende. Neben den altbekannten Photovoltaikanlagen leisten insbesondere Windenergieanlagen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, da diese regenerative Energie nahezu CO2-frei erzeugt werden und deshalb unverzichtbar zur Erreichung der Klimaschutzziele sind. Der Teil-Flächennutzungsplan Windenergie der Stadt Kraichtal konnte Stand heute noch keine Genehmigungsreife erlangen, da während des Verfahrens ein neuer Windatlas des Landes eingeführt wurde. Der neue Windatlas hat dazu geführt, dass ergänzend zu betrachtende Suchfelder auf der Gemarkung in Kraichtal dazugekommen sind. Zum Einstieg in das Planverfahren ist die Gesamtschau aller in Betracht kommenden Potenzialflächen vom Gesetzgeber vorgegeben. Ein Ausschluss von zunächst grundsätzlich geeigneten Potenzialflächen vor Durchführung einer genaueren Betrachtung wäre rechtlich nicht haltbar. Da sich neben dem Windatlas auch die Erhebungsmethodik der artenschutzrechtlichen Untersuchung erheblich erweitert hat, wurde ein neues avifaunistisches Fachgutachten beauftragt. In den zurückliegenden Monaten hat das Büro Bioplan aus Heidelberg die potentiellen Bereiche auf Brutvorkommen windkraftempfindlicher Vogelarten sowie die Erfassung von Fortpflanzungsstätten windkraftempfindlicher Brutvogelarten untersucht. Das der Stadt Kraichtal zwischenzeitlich vorliegende avifaunistische Gutachten schließt die bislang angedachten Flächen für Windkraftanlagen weitestgehend aus. Eine großflächige potentiell nutzbare Windenergiefläche an der östlichen Landkreisgrenze zu Eppingen kann in einem weiteren Schritt näher betrachtet werden. Hier sollen nun entsprechend den Vorgaben der LUBW auch die Flugrouten und Nahrungsflächen abgearbeitet werden. Die Raum-Nutzungs-Analyse soll für diejenigen Bereiche durchgeführt werden, bei denen auf Basis der Erfassung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ein niedriges Konfliktpotenzial erwartet wird. Das Büro Bioplan wird in den nächsten Monaten die Raum-Nutzungs-Analyse durchführen. Im Anschluss wird der Gemeindeart sowie die Bürgerschaft über das Ergebnis informiert werden. Mit einem Ergebnis der Raum-Nutzungs-Analyse ist im Frühjahr 2023 zu rechnen. In der Zwischenzeit hat die Stadt Kraichtal mit Grundstückseigentümern und Energieträgern erste Gespräche bezüglich geeigneter Flächen zur Freiflächenphotovoltaik aufgenommen. Ebenso wird die Energieversorgung der kommunalen Liegenschaften verstärkt in den Blick genommen. Geprüft werden soll, inwiefern alternative Formen der Energiegewinnung realisierbar sind."
Seit 2022 liegt die Planungshoheit für Vorranggebiete für die Windenergienutzung nicht mehr bei den Gemeinden sondern bei den Regionalverbänden. Für Kraichtal ist der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) zuständig. Ziel ist die Vorgabe der Regierungsparteien, in Baden-Württemberg 1,8% der Landesfläche für Windradnutzung zu definieren und zur Verfügung zu stellen. Der RVMO hat am 26. Juli 2023 eine sogenannte Suchraumkarte veröffentlicht, die eine Vorauswahl von Bereichen in der Region zeigt, in denen nach Vorranggebieten für Windenergieanlagen gesucht werden kann. Unter www.windplanung-oberrhein.de kann diese interaktive Karte im Internet aufgerufen werden. Die Kraichtaler Bürgerinnen und Bürger haben dort die Möglichkeit, sich bis 31. Oktober 2023 mit ihren Hinweisen aber auch Bedenken in die Vorab-Planung einzubringen und auf kritische Standorte hinzuweisen. Zum Beispiel auf Regionen mit Rotmilan-Vorkommen und -Bruten. Der Verein Windradfreies Kraichtal empfiehlt allen politisch aktiven Bürgerinnen und Bürger, diese demokratische Möglichkeit wahrzunehmen und so an der Gestaltung ihres unmittelbaren und zukünftigen Lebensumfeldes mitzuwirken. Die aktuellen Planungen in Kraichtal sind im Internet unter www.kraichtal.de/wirtschaft-umwelt/stadtplanung/teilfortschreibung-windenergie zu finden.
24.1.2024: Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein hat am 24.01. in Karlsruhe den Entwurf des Teilregionalplans Windenergie mit großer Mehrheit beschlossen. Darin sind nun 70 Vorranggebiete für Windenergieanlagen vorgesehen. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange können ab dem 12. Februar zum Planentwurf Stellung nehmen. Die Planungsunterlagen sind bereits seit der zweiten Kalenderwoche dieses Jahres 2024 auf der Internetseite des Regionalverbandes einsehbar.
> PresseInformation Nr. 1: Regionalverband Mittlerer Oberrhein (region-karlsruhe.de)
> Teilfortschreibung Windenergie: Regionalverband Mittlerer Oberrhein (region-karlsruhe.de)
> Öffentlichkeitsbeteiligung zum Teilregionalplan Windenergie von 12.2. bis 15.3.24
Videos
Nächtliches Blinken eines Windparks
Windrad Typ GE 5.5.-158 (für Kraichtal angedacht)
Infraschall-Gefahr
Landschaftsveränderung
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