2012: Der Gemeinderat Kraichtal fasst den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans „Windenergie“.
2014, 2015, 2017 und 2018: Gemeinderatssitzungen zum Thema. 10 Suchfelder werden zunächst ausgewiesen und dann 9 verworfen. Suchfeld K6 bei Menzingen bleibt (72 ha, bis zu 5 Windräder möglich).
Der Regionalverband fordert, das Suchfeld K10 (4 ha) wieder in die Planung aufzunehmen. 76 ha bzw. 0,94% der Gemarkungsfläche als Vorrangflächen sind die „Minimallösung“ für die Genehmigung der Planung. Bei Nichtgenehmigung des Flächennutzungsplanes droht der Regionalverband mit §35 BauGB. Windräder sind dann als privilegierte Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich zulässig (unter Berücksichtigung des Artenschutzes, Immissionsschutzes etc.).
19.11.2020: Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass den Klagen der Kommunen Malsch, Ettlingen und Baden-Baden recht zu geben ist. Die „Teilfortschreibung Windkraft“ des Regionalverbandes Mittler Oberrhein ist ungültig.
Urteilsbegründung: verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/8875109/?LISTPAGE=1213200
Aktuell: der Windatlas 2019 und eine laufende artenschutzrechtliche Untersuchung in 2021 sollen in die aktuelle Planung eingearbeitet werden.
Weitere Verhandlungen und Beschlüsse voraussichtlich ab Anfang 2022.
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Nächtliches Blinken eines Windparks
Windrad Typ GE 5.5.-158 (für Kraichtal angedacht)
Infraschall-Gefahr
Landschaftsveränderung
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